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Zucht außerhalb des VDH Natürlich gibt es auch unzählige "eingetragene Vereine", die nicht dem VDH und damit seinen Zuchtbestimmungen unterliegen. Sie haben oftmals klangvolle Namen, wie Hunde-Liebhaber-Klub, Hundeunion, Union der Rassehunde, Interessengemeinschaft der Rassehundezüchter und andere. Viele dieser eingetragenen Vereine sind ein Eldorado für Massenzüchter und Vermehrer. Fehlende Kontrolle ermöglicht es ihnen, mit "Rassehunden" ihr großes Geschäft auf Hinterhöfen, in Scheunen und Kellern und in engen Käfigen auf Kosten dieser Hunde zu machen. Welpenhandel und Austausch - auch mit VDH-Züchtern, ist nichts Seltenes! In ganz extremen Fällen, wenn couragierte Menschen diese Mißstände erkennen und öffentlich darauf hinweisen, werden manchmal sogar Amtstierärzte blind, Behörden schweigen und jeder will vertuschen. Aber das sind zum Glück nur wenige Ausnahmen!
Aber nur allein an Hand des Namens und des Vereins kann man sie nicht erkennen!
Nichts entbindet den Käufer, sich im Interesse der Tiere gründlich zu informieren!!! |
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Tierschutzgesetz Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muß das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, daß ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, muß über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Das Tierschutzgesetz ist ein Bundesgesetz!!!! Weiter heißt es: Zwölfter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften § 17 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder 2. einem Wirbeltier a) aus Roheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
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